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NWB BB 3/2012 S. 68

Riester-Rente: Ab 2012 sind Mindesteinzahlungen Pflicht

Riester-Sparer müssen ab diesem Jahr einen Eigenbetrag von mindestens 60 € in ihren Vertrag einzahlen, auch wenn sie nur mittelbar zulagenberechtigt sind. Höhere Beiträge sind natürlich jederzeit möglich.

Mit dieser Regelung soll vor allem erreicht werden, dass durch Änderungen bei den Lebensumständen der Sparer gezahlte Zulagen zurückgefordert werden, wie es häufig im letzten Jahr der Fall war. Die Mindesteinzahlungen führen selbstverständlich später auch zu höheren Rentenzahlungen.