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BGH 02.12.2011 V ZR 74/11, NWB 8/2012 S. 632

Wohnungseigentumsrecht | Ermächtigung zur Zuweisung von Sondernutzungsrechten in einer Teilungserklärung ist zulässig

Der teilende Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage kann sich in der Teilungserklärung wirksam ermächtigen lassen, bei Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten dem jeweiligen Erwerber das Sondernutzungsrecht an bestimmten Flächen einzuräumen und dessen Inhalt näher zu bestimmen. Im vom BGH entschiedenen Fall hatte der Eigentümer als Außenstellplätze bezeichnete Flächen unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung allein sich selbst zugewiesen, um über die Verwendung und Zuteilung der Stellplätze nach Bedarf und Interesse der später hinzukommenden Eigentümer zu entscheiden. Eine solche Gestaltung ist als Ausdruck der Privatautonomie rechtlich zulässig. Die Abänderungsbefugnis ist jedoch nicht zeitlich unbegrenzt, sie endet mit der letzten Veräußerung von Wohnungs...