Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft
steuerrechtliche Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrags ohne Hinweis auf den erst hinzugefügten Abs. 4 des § 302 AktG
Umsatzsteuerliche Organschaft auch bei in Folge bereits entrichteter Umsatzsteuer fehlender steuerlicher Auswirkung
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung
Leitsatz
1. Enthält der im Jahr 2006 beschlossene Gewinnabführungsvertrag nur die Pflicht zur Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften
des § 302 Abs. 1 und 3 AktG, steht der fehlende Hinweis auf den mit dem Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an
das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts mit Wirkung zum eingeführten § 302 Abs. 4 AktG der steuerlichen
Anerkennung des Organschaftsverhältnisses nicht entgegen (entgegen dem nach einer Übergangsregelung für Neuverträge ab
eine Bezugnahme auch auf § 302 Abs. 4 AktG fordernden BStBl I 2006, 12; hier: summarisch Prüfung
im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung).
2. Hat die Organgesellschaft die Umsatzsteuer im Voranmeldungsverfahren bereits entrichtet, sind die rechtlichen Konsequenzen
einer umsatzsteuerlichen Organschaft vollumfänglich auch dann zu ziehen, wenn sich das Umsatzsteueraufkommen im Ergebnis nicht
ändert.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAE-02056
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