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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 3 V 173/10

Gesetze: KStG 2002 § 17 S. 2 Nr. 2KStG 2002 § 14 Abs. 1 S. 1GewStG § 2 Abs. 2 S. 2AktG § 302 Abs. 4UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2BGB § 195BGB § 199 Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts FGO § 69 Abs. 2 S. 2FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft

steuerrechtliche Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrags ohne Hinweis auf den erst hinzugefügten Abs. 4 des § 302 AktG

Umsatzsteuerliche Organschaft auch bei in Folge bereits entrichteter Umsatzsteuer fehlender steuerlicher Auswirkung

Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

1. Enthält der im Jahr 2006 beschlossene Gewinnabführungsvertrag nur die Pflicht zur Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 Abs. 1 und 3 AktG, steht der fehlende Hinweis auf den mit dem Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts mit Wirkung zum eingeführten § 302 Abs. 4 AktG der steuerlichen Anerkennung des Organschaftsverhältnisses nicht entgegen (entgegen dem nach einer Übergangsregelung für Neuverträge ab eine Bezugnahme auch auf § 302 Abs. 4 AktG fordernden BStBl I 2006, 12; hier: summarisch Prüfung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung).

2. Hat die Organgesellschaft die Umsatzsteuer im Voranmeldungsverfahren bereits entrichtet, sind die rechtlichen Konsequenzen einer umsatzsteuerlichen Organschaft vollumfänglich auch dann zu ziehen, wenn sich das Umsatzsteueraufkommen im Ergebnis nicht ändert.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAE-02056

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