Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten
Ob der Steuerpflichtige Bewirtungsaufwendungen aus beruflichem Anlass erbringt oder ob es sich um nicht abziehbare Aufwendungen der Lebensführung (Repräsentationsaufwendungen) handelt, muss anhand einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls entschieden werden. Zu dem dabei anzuwendenden Prüfungsschema hat nun die OFD Niedersachsen in einer aktuellen Verfügung vom Stellung genommen.