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Gesellschaftsrecht | Nachträgliche Änderung der ergebnisabhängigen Vorstands-Tantieme
Die Festsetzung einer dienstvertraglich vereinbarten, ergebnisabhängigen Tantieme zugunsten des Vorstands einer AG führt zumindest dann nicht zu einer unwiderruflichen Selbstbindung des Aufsichtsrats, wenn der Jahresabschluss der Gesellschaft, der der ursprünglichen Festsetzung der Tantieme als Basis zugrunde gelegen hatte, seinerseits infolge der Finanzmarktkrise abgeändert und neu festgestellt worden ist. Die Tantieme des Vorstands ist dann nicht unabänderlich.
Zwar ist das dem Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Tantieme zuerkannte Leistungsbestimmungsrecht grds. unwiderruflich. Er darf ein einmal ausgeübtes Ermessen kein zweites Mal ausüben. Dennoch ist damit eine erneute Leistungsbestimmung zumindest dann nicht als „verbraucht” anzusehen, wenn sic...