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Lexikon - Stand: 19.02.2026

Elterngeld, Elternzeit

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Wichtiges auf einen Blick:

Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wurde für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem auf 175000 € zu versteuerndem Einkommen festgelegt, für Geburten in der Zeit von bis galt eine einheitliche Einkommensgrenze von 200000 €. Für Geburten ab bis einschließlich waren 300000 € für Paare und 250000 € für Alleinerziehende maßgebend.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Den Antrag beim Arbeitgeber können sie für Geburten ab dem auch in einfacher Textform stellen, also z. B. auch per E-Mail. Bisher war dafür die eigene Unterschrift auf Papier notwendig. Arbeitgeber profitieren von dieser Maßnahme, weil sie die Kommunikation mit ihren Beschäftigten vereinfacht. Auch für den Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit reicht die einfache Textform aus. Wichtig zu wissen: Arbeitgeber können Beschäftigten während der Elternzeit grds. nicht kündigen. Dieser gesetzliche Sonderkündigungsschutz gilt für Geburten ab , sobald die beschäftigte Person den Elternzeitantrag per E-Mail gesendet hat.

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