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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Aktueller Rentenwert

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Gem. § 68 SGB VI ist der aktuelle Rentenwert der Betrag, der in der gesetzlichen Rentenversicherung einer monatlichen Rente wegen Alters entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des statistischen Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Wer ein Jahr durchschnittlich verdient (das Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht dem durchschnittlichen Bruttolohn und -gehalt eines beschäftigten Arbeitnehmers) und auf dieser Basis Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, erhält eine Altersrente in Höhe des aktuellen Rentenwerts. Dieser wurde zum erstmals eingeführt.

Der aktuelle Rentenwert wird jedes Jahr zum 01.07. neu ermittelt, zuletzt zum durch die Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 – RWBestV 2023 vom (BGBl. I Nr. 164), in dem der bisherige aktuelle Rentenwert mit den Faktoren für die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer, des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung und dem Nachhaltigkeitsfaktor vervielfältigt wird. Dies kann dann b...

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