Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des rückwirkend angeordneten
Ausschlusses der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Erststudium als
Werbungskosten nach der durch das BeitrRLUmsG vom eingeführten
Vorschrift des § 9 Abs. 6 EStG
Leitsatz
Die gesetzlichen Neuregelungen bzw. Änderungen im
Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) verstoßen nicht gegen
Verfassungsrecht.
Die Vorschriften enthalten keine verfassungsrechtlich unzulässige
Rückwirkung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2012 S. 20 Nr. 7 DStR 2012 S. 502 Nr. 10 DStRE 2012 S. 449 Nr. 7 DStZ 2012 S. 256 Nr. 8 EFG 2012 S. 612 Nr. 7 KÖSDI 2012 S. 17799 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2012 S. 450 StBW 2012 S. 152 Nr. 4 StBW 2012 S. 160 Nr. 4 StBW 2012 S. 198 Nr. 5 SAAAE-01849
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