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FG Münster 10.04.2000 4 K 5787/98 Kg, IWB 22/2000

Einkommensteuer; | Anrechnung britischer Familienleistungen auf deutsches Kindergeld

(1) Gem. Art. 10 der VO (EWG) Nr. 574/72 ruht ein deutscher Kindergeldanspruch in Höhe des Anspruchs britischer Familienleistungen. (2) Das Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG. (3) Die Währungsumrechnung hat gem. Art. 107 Abs. 6 der VO (EWG) Nr. 574/72 zu dem am Tag der Zahlung geltenden amtlichen Wechselkurs zu erfolgen (, EFG, 878). •Hinweis: Die deutsche Klin., Ehefrau eines Mitglieds der britischen Streitkräfte, hatte sich in den Streitjahren 1996 und 1997 in der BRD aufgehalten und unterlag somit der unbeschränkten ESt-Pflicht. Damit hatte sie grundsätzlich zugleich Anspruch auf Kindergeld für ihre nach § 63 EStG zu berücksichtigenden Kinder. Ihr Ehemann hatte als britischer Staatsangehöriger aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit Anspru...