Steuerberaterprüfung: Wiederholung der mündlichen Prüfung aufgrund Verfahrensfehlern
Leitsatz
Zum Inhalt und zu den Anforderungen an den mündlichen Teil der Steuerberaterprüfung.
Es kann der fachlichen Verantwortung des Prüfungsausschusses überlassen bleiben, die Prüfungsfragen so auszuwählen, dass
der Zweck der Steuerberaterprüfung Erfolg hat.
Ein Anspruch des Bewerbers darauf, in bestimmten Prüfungsgebieten tatsächlich geprüft zu werden, besteht nicht.
In Fällen, in denen die Bewertung der Prüfungsleistung nicht/nicht ausreichend begründet worden ist und eine substantielle
Begründung wegen Zeitablaufs nicht mehr nachholbar ist, muss die negative Prüfungsentscheidung aufgehoben und dem Prüfling
Gelegenheit gegeben werden, die Prüfung erneut abzulegen.
Die erneute Prüfung ist so zu gestalten, dass durch den Zeitablauf hervorgerufene Erschwernisse der Prüfung im Interesse
des Prüflings im gebotenen Umfang aufgefangen werden.
Es ist einem Prüfling nicht zuzumuten, während einer mündlichen Prüfung das (vermeintliche) Schlafen eines Prüfers zu rügen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1090 Nr. 11 XAAAE-01535
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