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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 457/10

Gesetze: UStG § 10 Abs. 1 Satz 2, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4

Umsatzsteuererstattung als außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 EStG

Leitsatz

  1. Die Annahme außerordentlicher Einkünfte i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG setzt voraus, dass die Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten eine Progressionswirkung typischerweise erwarten lässt.

  2. Erhält ein Stpfl. aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzung eine USt-Erstattung, so können außerordentliche Einkünfte i. S. des § 34 EStG gegeben sein.

  3. Die Erstattung der zu Unrecht gezahlten USt stellt – anders als die darauf entfallenden Zinsen nach § 233a AO – eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 6 Nr. 25
DStRE 2012 S. 1179 Nr. 19
KÖSDI 2012 S. 17807 Nr. 3
KÖSDI 2012 S. 17971 Nr. 7
StBW 2012 S. 154 Nr. 4
SAAAE-01528

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