Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter von nahestehender Person als vGA und verdeckte Einlage
Leitsatz
Der entgeltliche Erwerb von zur Weiterveräußerung bestimmten, urherberrechtlichen Nutzungsrechten durch eine GmbH von einer
ihr nahestehenden Person führt, wenn es an klaren, eindeutigen, im Voraus getroffenen Vereinbarungen i. S. d. BFH-Rechtsprechung
zur vGA fehlt, bei der GmbH gleichzeitig zu einer vGA und einer verdeckten Einlage.
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 8 Nr. 49 DStRE 2013 S. 147 Nr. 3 EFG 2012 S. 1083 Nr. 11 KÖSDI 2012 S. 17973 Nr. 7 Ubg 2013 S. 191 Nr. 3 KAAAE-01522
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