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IWB Nr. 3 vom Seite 87

EU-Kommission verklagt Vereinigtes Königreich

Quelle: PM EU-Kommission 26. 1. 2012

[i]Klage wegen Abschaffung von Rechtsbehelfen zur Erstattung rechtsfehlerhaft erhobener Steuerbeträge Die EU-Kommission hat am beschlossen, Klage gegen das Vereinigte Königreich beim Gerichtshof der EU einzureichen, weil dieser Mitgliedstaat die Rechtsbehelfe zur Erstattung von aufgrund eines Rechtsfehlers gezahlten Steuern (remedy for repayment of taxes paid in mistake of law) abgeschafft hat, ohne ordnungsgemäße Übergangsvorschriften vorzusehen.

Nach den EU-Vorschriften erfolgt die zu leistende Erstattung von unter Verstoß gegen EU-Recht erhobenen Steuern entsprechend den nationalen Vorschriften für innerstaatliche Steuererstattungen, darf dadurch aber nicht unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden. Eine rückwirkende Beschränkung der diesbezüglichen Rechte des Steuerpflichtigen ohne ordnungsgemäße Übergangsvorschriften steht deshalb im Widerspruch zu dem genannten Grundsatz.

Das Vereinigte Königreich hat die Rechtsbehelfe, mit denen die Steuerpflichtigen die Erstattung von EU-rechtswidrig gezahlten Steuern beantragen konnten, rückwirkend abgeschafft, ohne dass (außer für einige wenige Sachverhalte) ordnungsgemäße Übergangsvorschriften vorgesehen wurden.

Infolgedessen ist es in bestimmten Fällen beinahe unmöglich, Rechte geltend zu machen, die in den EU-Vorschriften vera...