Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Einzahlungen in die Kapitalrücklage einer ausländischen Gesellschaft
(1) Die Einzahlung eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage der Gesellschaft erhöht die Anschaffungskosten der Beteiligung. Wird der in einer Fremdwährung geleistete Einzahlungsbetrag später an den Gesellschafter zurückgezahlt und hat sich der — in DM berechnete — Wert jenes Betrags inzwischen durch einen Kursverlust der fremden Währung vermindert, so entsteht für den Gesellschafter auch dann kein sofort abzugsfähiger Aufwand, wenn er die Beteiligung im Betriebsvermögen hält. (2) Ist die empfangende Gesellschaft eine ausländische, so ist nach dem jeweiligen ausländischen Handelsrecht zu beurteilen, ob die Einzahlung in die Kapitalrücklage die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Gesellschaft erhöht oder zur Entstehung eines selbständigen Wirtschaftsguts ”Beteiligung an der Kapital...