Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Doppelbesteuerung; | Besteuerungsrecht bei kurzfristiger Tätigkeit in der spanischen Betriebsstätte des inländischen Arbeitgebers
Der Arbeitslohn, der auf eine Tätigkeit für eine (unselbständige) Betriebsstätte eines inländischen Arbeitgebers in Spanien entfällt, ist auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Spanien als in der Bundesrepublik steuerfrei zu behandeln (FG Nds., Urt. v. - 9 K 228/95, vorl. nrkr., EFG, 941). •Hinweis: Der im Inland ansässige Kl. war in 1992 an 6 Tagen und in 1993 an 26 Tagen in der in Spanien belegenen Betriebsstätte seines ausländischen Arbeitgebers tätig. Das FA lehnte es ab, den auf die Tätigkeit in Spanien entfallenden Arbeitslohn des Kl. von der deutschen Besteuerung freizustellen, weil die spanische Betriebsstätte mangels entsprechender Verrechnung den (anteiligen) Arbeitslohn nicht getragen habe. Nach Auffassung des FG, das dem Klagebegehren entsprochen hat, komme es darauf jedoc...