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NWB Nr. 6 vom Seite 484

Die steuerliche Rückwirkung nach § 2 UmwStG

Dr. Alexander Schneider

[i]BMF, Schreiben vom 11. 11. 2011 (BStBl 2011 I S. 1314)Rund fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) nimmt das BMF nun in seinem Schreiben vom (BStBl 2011 I S. 1314 – sog. UmwStE) zu Anwendungsfragen der Neufassung des Umwandlungssteuergesetzes [i]Volb, Der Umwandlungssteuererlass, NWB Verlag Herne, Januar 2012, ISBN: 978-3-482-63811-4i. d. F. des SEStEG Stellung. In dem BMF-Schreiben geht die Finanzverwaltung auch umfassend auf die steuerliche Rückwirkung nach § 2 UmwStG ein. Die Vorschrift hat in der Praxis erhebliche Bedeutung. Im nachfolgenden Beitrag wird unter Berücksichtigung des neuen BMF-Schreibens der sog. steuerliche Übertragungsstichtag sowie der Anwendungsbereich der steuerlichen Rückwirkung erläutert. Zudem wird darauf eingegangen, wie im Rückwirkungszeitraum ausscheidende [i]NWB-Schwerpunkt-Seminar „Umwandlungssteuerrecht aktuell”und neu eintretende Gesellschafter steuerlich behandelt werden bzw. wie bei Gewinnausschüttungen im Rückwirkungszeitraum zu verfahren ist, wenn die Ausschüttungsverbindlichkeit vor bzw. nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag begründet wurde.

I. Steuerlicher Übertragungsstichtag 

1. Zeitpunkt und Rückwirkung

[i]Steuerlicher Übertragungsstichtag weicht abDer steuerliche Übertragungsstichtag und der handelsrechtliche ...