Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 5 KR 89/10

Gesetze: BGB § 242; SGB V § 275 Abs. 1 Buchst. c; SGB V § 39; SGB V § 69

Leitsatz

Leitsatz:

Die Korrektur einer Schlussrechnung durch das Krankenhaus ist auch nach Ablauf des Haushaltsjahres, in dem die Behandlung stattfand, möglich, wenn die Nachforderung über 100 Euro bzw. ab über 300 Euro liegt und mindestens 5 % des Ausgangswertes erreicht (Abgrenzung zur Entscheidung des -).

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAE-01353

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen