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FG Münster 18.01.1999 12 K 3350/97 KG, IWB 18/2000

Abgabenordnung; | zur Berichtigung von Kindergeldbescheiden bei dem deutschen Kindergeld vergleichbarer ausländischer Leistung

(1) Keine rückwirkende Änderung eines Kindergeldbescheids nach § 70 Abs. 2 EStG, wenn sich die den Anspruchsberechtigten oder sein Kind betreffenden Verhältnisse nicht geändert haben. Die fehlerhafte Rechtsanwendung der bewilligenden Behörde kann nur nach §§ 172 ff. AO berichtigt werden. (2) Eine dem deutschen Kindergeld vergleichbare ausländische Leistung nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG liegt nur vor, wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften erbracht wird ( KG, EFG 2000, 694). •Hinweis: Die Klin., eine türkische Staatsangehörige, lebt mit ihren minderjährigen Kindern im Inland. Ihr Ehemann ist in der Türkei an einer Grundschule als Lehrer tätig. Er erhält für die Kinder eine monatliche Kinderunterstützung. Es war streitig, ob die Familienkasse die Festsetzung des Kindergeldes der Klin. wegen der vom Ehemann ...