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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 90/08

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes dürfen in einem Honorarstreit zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung Regelungen zur Honorarverteilung, die von einem Schiedsamt getroffen wurden, auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft werden.

2. Bei der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen (hier: probatorische psychotherapeutische Sitzungen) nach Mindestpunktwerten müssen in die hierbei erforderliche Gesamtbetrachtung die Punktwerte aus Primär- und Ersatzkassenbereich einfließen (Anschluss an Az.: B 6 KA 49/07 R).

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAE-01285

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