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Wirtschaftsrecht; | Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck
Im ABl EG Nr. L 159 v. hat der Rat der EU die VO (EG) Nr. 1334/2000 v. über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck veröffentlicht. Die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU geltende Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und tritt nach ihrem Art. 24 am 90. Tag nach ihrer Veröffentlichung im ABl EG in Kraft.