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Kriterien zur Bestimmung einer regelmäßigen Arbeitsstätte
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 119Der BFH hat jüngst seine Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte geändert. Nunmehr hat die Finanzverwaltung dazu Stellung genommen, welche Kriterien bis zu einer geplanten gesetzlichen Neuregelung für die Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte heranzuziehen sind.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Die Rechtsprechung des BFH
[i]BFH, Urteile vom 9. 6. 2011 NWB DAAAD-89818, NWB TAAAD-89817, NWB NAAAD-89819 Der BFH hat in den Grundsatzurteilen vom entschieden, dass ein Mitarbeiter nur eine regelmäßige Arbeitsstätte je Arbeitsverhältnis haben kann und dass es für die Annahme einer solchen nicht ausreicht, wenn der Mitarbeiter eine Tätigkeitsstätte immer wieder lediglich aufsucht, ohne dort tätig zu werden. Vielmehr muss er an dieser Tätigkeitsstätte auch seine Arbeitsleistung erbringen, um von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ausgehen zu können.
II. Das
[i]BMF, Schreiben vom 15. 12. 2011 NWB YAAAD-98397 Das BMF will die neuen BFH-Grundsätze in allen noch offenen Fällen anwenden. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung soll Folgendes gelten:
In der Regel ist von einer regelmäßigen Arbeitsstätte auszugehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der dien...