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FG Münster Urteil v. - 3 K 839/08 Kg EFG 2012 S. 527 Nr. 6

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Kindergeld während eines Auslandsstudiums des Kindes bei nicht belegten hohen besonderen Ausbildungskosten und Beiträgen zur Familienkrankenversicherung

Leitsatz

Die schädlichen eigenen Einkünfte des Kindes sind um Beiträge zu einer Familienkrankenversicherung auch dann zu kürzen, wenn nicht das Kind, sondern seine Eltern Versicherungsnehmer sind. Ferner sind auch wegen eines Auslandsstudiums offensichtlich entstandene besondere Ausbildungskosten zu berücksichtigen, auch wenn sie nicht mehr belegt werden können.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 527 Nr. 6
WAAAE-01129

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