Aufgrund der Funktion als Grundlagenbescheid und der daraus folgenden Bindungswirkung muss die Mitteilung der Gemeindebehörde
den formellen Mindestanforderungen eines schriftlichen Verwaltungsaktes entsprechen.
Eine Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG muss eine eindeutige Aussage zu den Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 EStG für die
betreffende Baumaßnahme und des betroffenen Grundstücks enthalten.
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 6 Nr. 48 DStRE 2013 S. 136 Nr. 3 MAAAE-01128
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