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FG München Urteil v. - 3 K 2253/08

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 4

Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins, der neben unternehmerischen auch nichtwirtschaftliche Zwecke verfolgt

der Aufteilungsschlüssel kann im Verhältnis der erzielten Umsätze erfolgen

Leitsatz

1. Ein Verein, der sowohl unternehmerische Zwecke (Umsatzerzielung) als auch nichtwirtschaftliche Zwecke (ideelle Vereinszwecke) verfolgt, kann in Rechnung gestellte Vorsteuerbeträge nur teilweise abziehen.

2. Der Aufteilungsschlüssel bestimmte sich im Streitfall – mangels substantiierten Sachvortrags des Vereins – nach dem Verhältnis der erzielten Umsätze zu den gesamten Einnahmen (Umsätze zuzüglich der als nicht steuerbar behandelten Mitgliedsbeiträge und öffentlichen Zuschüsse).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAE-01122

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