Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster Urteil v. - 11 K 3270/08 AO

Gesetze: AO § 5, FGO § 102, AnfG § 1, AnfG § 4, AnfG § 11, AO § 191

Verfahren:

Duldungsbescheid nach Gläubigeranfechtung gemäß § 4 AnfG

Leitsatz

1) Eine Rechtshandlung eines Schuldners, die seine Gläubiger benachteiligt, ist gemäß § 1 AnfG anfechtbar. Entscheidend ist, ob der Schuldner durch sein Handeln dazu beigetragen hat, dass ein Vermögensgegenstand einem Dritten zugewandt worden ist.

2) Eine objektive Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn ohne die anfechtbare Rechtshandlung eine bessere und schnellere Befriedigungsmöglichkeit bestanden hätte.

3) § 4 AnfG lässt die Anfechtung einer unentgeltlichen Leistung zu, es sei denn die Leistung richtet sich auf ein gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk geringen Werts.

4) Der Anfechtungsgegner kann sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, soweit er aus den ihm unentgeltlich zugewandten Mitteln eigene Verbindlichkeiten getilgt hat und somit in Form der Befreiung dieser Verbindlichkeiten weiter bereichert ist.

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 10 Nr. 40
DStRE 2013 S. 1394 Nr. 22
EAAAE-01109

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen