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Frankreich; | berichtigendes Finanzgesetz für 2000
Mit dem berichtigenden Finanzgesetz v. wurde bei der Einkommensteuer eine Senkung der für 1999 anwendbaren Steuertabelle um jeweils ein Prozent in der zweiten und dritten Tranche (von 10,5 auf 9,5 und 24 auf 23) beschlossen. Die Steuersätze betragen nunmehr für Einkommen bis 26 230 FF 0 %, von 26 230 bis 51 600 FF 9,5 %, von 51 600 bis 90 820 FF 23 %, von 90 820 bis 147 050 FF 33 %, von 147 050 bis 239 270 FF 43 %, von 239 270 bis 295 070 FF 48 %, über 295 070 FF 54 %. Die Abzugsfähigkeit von Spenden wurde auf ”indirekte Zuwendungen” über sog. Solidarfonds, die einen Teil ihrer Einkünfte gemeinnützigen Einrichtungen zukommen lassen, ausgedehnt; der Kreis der gemeinnützigen Einrichtungen wurde neu definiert. Ferner werden sämtliche aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine...