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Einkommensteuer; | keine Sonderausgaben bei Besuch einer Schule im Ausland
(1) Der Besuch einer konfessionellen Schule im Ausland (hier: jüdisches College) berechtigt nicht zum Sonderausgabenabzug. (2) § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG verstößt weder gegen die Verfassung noch gegen den EG-Vertrag (, rkr., EFG, 670). •Hinweis: Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind als Sonderausgaben abziehbar 30 v. H. des Schulgeldes, das der Stpfl. für ein Kind, für das er einen Kinderfreibetrag erhält, für den Besuch einer gem. Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigten oder nach Landesrecht erlaubten Ersatzschule sowie einer nach Landesrecht anerkannten allgemeinbildenden Schule entrichtet. Ausgenommen ist das Entgelt für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Im Streitfall begehrte der Kl., ein Mitglied einer inländischen jüdischen Gemeinde, für seinen Sohn, der nach Abschluss der 10. Klasse am Gymnasium des Hei...