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OFD Berlin 30.05.2000 St 127 - S 1311 - 2/00, IWB 13/2000

Steuerrecht; | Missionen der Vereinten Nationen in Bosnien/Herzegowina und im Kosovo

Lt. Vfg. der OFD Berlin - St 127 - S 1311 - 2/00 v. genießen Bedienstete der Vereinten Nationen in Bosnien/Herzegowina und im Kosovo die Vorrechte und Immunitäten nach Art. V Abschn. 18 des Übereinkommens über Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen v. . Hierzu gehört u. a., dass die Bediensteten von allen Steuern auf die von der Organisation der Vereinten Nationen gezahlten Bezüge befreit sind.

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