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BFH 15.03.2000 I R 28/99, IWB 13/2000

Doppelbesteuerung; | Steuerpflicht von Tagegeldern der deutschen EU-Beamten

(1) Tagegelder, die die EU-Kommission einem deutschen Beamten zahlt, der ihr von dessen deutschem Dienstherrn als nationaler Sachverständiger zugewiesen worden ist, sind weder nach Art. 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften v. (BGBl 1965 II, 1482) noch gem. § 3 Nr. 64 EStG steuerbefreit. (2) Die Tagegelder sind jedoch gem. Art. 23 i. V. mit Art. 15 DBA-Belgien im Inland steuerfrei, wenn die EU-Kommission während der Zeit der Zuweisung als — ggf. zusätzlicher — Arbeitgeber des Beamten i. S. von Art. 15 Abs. 2 Nr. 2 DBA-Belgien anzusehen ist. Arbeitgeber ist hiernach derjenige, der die Vergütungen für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt ().

[erl]