Die Auffassung,
Reinvestitionsgüter i. S. des § 6b EStG müssten im Inland belegen sein, wird
vom Wortlaut der gesetzlichen Regelung nicht gedeckt. Auch WG im Ausland können
aufgrund wirtschaftlich-funktionaler Gesichtspunkte zum Anlagevermögen einer
inländischen Betriebsstätte gehören.
§ 6b Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG
erfordert keine Zugehörigkeit des Reinvestitionsguts zum Anlagevermögen einer
inländischen Betriebsstätte, sondern zu einer Betriebsstätte im
Gemeinschaftsgebiet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 440 Nr. 7 BB 2013 S. 2015 Nr. 34 DStR 2012 S. 6 Nr. 12 DStRE 2012 S. 395 Nr. 7 EFG 2012 S. 1031 Nr. 11 IWB-Kurznachricht Nr. 13/2012 S. 466 KÖSDI 2012 S. 17802 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2012 S. 354 PIStB 2012 S. 89 Nr. 4 StBW 2012 S. 102 Nr. 3 StBW 2012 S. 448 Nr. 10 StC 2012 S. 23 Nr. 9 Ubg 2012 S. 345 Nr. 5 UAAAE-00778
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