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NWB Nr. 5 vom Seite 352

Prüfungspflichten des Hostproviders bei behaupteter Persönlichkeitsrechtsverletzung durch einen Blog-Eintrag

Kristina Sommer

Mit Urteil vom (VI ZR 93/10 NWB FAAAD-98240) hat der BGH den Umfang der Prüfungspflichten für Hostprovider für fremde Inhalte konkretisiert.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft. Er nahm die Beklagte, eine Providergesellschaft mit Sitz in Kalifornien, auf Unterlassung der Verbreitung einer ehrenrührigen Behauptung in Anspruch. Die Beklagte stellt Speicherplatz für die Einrichtung von Webseiten und Weblogs zur Verfügung. Eine dritte Person hatte auf einer solchen Seite einen Blog eingerichtet und dort die vom Kläger als ehrenrührig und unwahr beanstandete Behauptung eingestellt. Der Kläger begehrte Unterlassung der Verbreitung dieser Behauptung. Das LG Hamburg gab der Klage insoweit statt, als sie die Verbreitung der Behauptung in Deutschland betraf. Nachdem die Berufung der Beklagten keinen Erfolg hatte, begehrte sie mit der Revision beim BGH weiterhin Klageabweisung.

In den Entscheidungsgründen leitet der BGH zunächst die Verantwortlichkeit der Beklagten als Störerin her: Sie sei Diensteanbieter i. S. des § 2 Telemediengesetz (TMG), da sie die Website unterhalte und unter www.blogspot.com eingerichtete ...