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Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
Welche Fragen sind noch offen?
Nachdem bereits der BGH durch seinen Beschluss v. - 1 StR 577/09 NWB MAAAD-44091 die Möglichkeiten durch eine Selbstanzeige Strafbefreiung zu erlangen de lege lata erheblich eingeschränkt hat, hat der Gesetzgeber das Rechtsinstitut der Selbstanzeige mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (SchwGeldBekG) umfassend novelliert. Das Gesetz ist mit seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger am in Kraft getreten. Die Gesetzesnovelle schränkt die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige erheblich ein. Die Details der Neuregelung wurden zwischenzeitlich in einer Reihe von Beiträgen erörtert. Tatsache ist, dass die Gesetzesnovelle in vielen Details unklar ist und daher in ihrer praktischen Anwendung eine ganze Reihe von neuen Problemen aufwirft. Der nachfolgende Beitrag will insoweit einen Überblick geben.
I. Grundlagen
Bereits die RAO von 1919 sah in § 374 in Übernahme einer entsprechenden Regelung aus dem preußischen Einkommensteuerrecht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige vor. Auch die meisten anderen Industriestaaten kennen vergleichbare Regelungen. Trotz der offenkundigen Etabliertheit dieses Rechtsinstituts ist die...