Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011
Eine Darstellung der Erbschaftsteuer-Richtlinien anhand von Beispielen
Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (ErbStR 2011) vom (BStBl 2011 I Sonder-Nr. 1/2011 S. 2) sollen die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 (ErbStR 2003) vom (BStBl 2003 I Sonder-Nr. 1/2003 S. 2) ersetzen. Die ErbStR 2011 tragen im Wesentlichen den Rechtsänderungen aus den zwischenzeitlich ergangenen Gesetzen – z. B. durch das Erbschaftsteuerreformgesetz, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und das Jahressteuergesetz 2010 – Rechnung. Der folgende Beitrag stellt einige für die Praxis relevante Details aus den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 vor.
vergleichende Übersicht mit allen Änderungen und Neuerungen
I. Anwendung der Vorschriften über Erwerbe von Todes wegen auf Schenkungen
Nach § 1 Abs. 2 ErbStG gelten die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erwerbe von Todes wegen – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch für die Schenkungen unter Lebenden. Die bisherigen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 führten einen Katalog von Vorschriften auf, die bei Schenkungen keine Anwendung fanden (vgl. R 1 ErbStR 2003). Hierzu gehörten (und gehören auch weiterhin) beispielweise:
der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG (R E 1.1 Satz 3 Nr. 1 ErbStR 2011)
der Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG (R E 1.1 Satz 3 Nr. 2 ErbStR 2011)
Vermögensrückfall an die Eltern gem. § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG (R E 1.1 Satz 3 Nr. 4 ErbStR 2011)
Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 ergänzen diesen Katalog nunmehr wie folgt:
der Erwerb eines Familienheims von Todes...