Vollstreckung - Beitreibungshilfe: Feststellungklage gegen EG-Beitreibungsersuchen
Leitsatz
1. Bei drohender Vollstreckung aus einem EG-Beitreibungshilfeersuchen ist die Feststellungsklage - etwa zur Geltendmachung
des Nichtvorliegens von Voraussetzungen des EG-BeitrG oder von Verstößen gegen den ordre public - zulässig, auch wenn konkrete
irreparable Nachteile durch die Vollstreckung nicht drohen.
2. Das EG-BeitrG umfasst auch Haftungsforderungen.
3. Liegen keine Verstöße gegen den ordre public vor, hat das um Beitreibung ersuchte deutsche FA kein Ermessen, ob es dem
Ersuchen nachkommt, sondern muss vollstrecken, auch wenn der ausländische Bescheid im Ausland bereits vor dem Ersuchen angefochten
wurde (gegen BMF).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 482 Nr. 6 IStR 2012 S. 268 Nr. 7 TAAAE-00466
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