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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 179/10

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2DBA Niederlande Art. 6 OECD-Musterabkommen Art. 9

Körperschaftsteuer, Internationales Steuerrecht: Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Nichteinhaltung formaler Anforderungen; "Sperrwirkung" von Art. 6 DBA Niederlande (Art. 9 OECD-Musterabkommen

Leitsatz

Die Regelung des Art. 6 DBA Niederlande zu verbundenen Unternehmen (entspricht Art. 9 des OECD-Musterabkommens) entfaltet eine "Sperrwirkung" gegenüber § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in den Fällen, in denen das Finanzamt eine Gewinnkorrektur nach nationalem Recht auf rein formale Beanstandungen stützt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 8 Nr. 38
DStRE 2012 S. 1445 Nr. 23
IStR 2012 S. 190 Nr. 5
StBW 2012 S. 56 Nr. 2
Ubg 2012 S. 814 Nr. 12
QAAAE-00454

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