Einkommensteuer: Kein Zufluss einer im Wege der Differenzmethode bei der zivilrechtlichen Schadensberechnung angerechneten
Nutzungsentschädigung
Leitsatz
1. Der Zufluss wechselseitiger Ansprüche durch Aufrechnung oder Verrechnungsvertrag setzt voraus, dass sich zwei unabhängige
fällige Ansprüche gegenüber stehen. Davon ist die sog. Anrechnung zu unterscheiden, bei der zur Ermittlung der Höhe eines
einzigen Anspruchs unselbständige Rechnungsposten in Abzug zu bringen sind.
2. Wird eine veräußerte Eigentumswohnung wegen eines Mangels auf den Veräußerer zurückübertragen und wird auf den vom Veräußerer
zu leistenden Schadensersatz der Nutzungsvorteil des Erwerbers mindernd angerechnet, so handelt es ich bei dieser Nutzungsentschädigung
um einen derartigen unselbständigen Rechnungsposten mit der Folge, dass dem Veräußerer hierdurch keine Vermietungseinnahmen
zufließen.
Fundstelle(n): GAAAE-00453
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