Unverzinsliche Mietvorauszahlungen sind kein Darlehen
Verzicht auf Steuerbefreiung für laufende Mietzahlungen schließt Vorauszahlungen nicht ein, wenn diese der Schaffung einer
neuen, zukünftigen Rechtsposition dienen
Leitsatz
1. Zahlungen, die der Mieter während der Grundmietzeit entrichtet, um das Mietobjekt zukünftig in einer vertraglich in Aussicht
gestellten Anschlussmietzeit nutzen zu können, sind kein Darlehen, wenn der Vertrag keine Verzinsung vorsieht und die Rückzahlungsverpflichtung
unter bestimmten Voraussetzungen entfallen kann.
2. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung hinsichtlich der Mietvorauszahlungen liegt nicht vor, wenn der Vermieter weder mit
einem gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer abgerechnet noch die Umsätze gegenüber dem FA in den abgegebenen Umsatzsteuererklärungen
als steuerpflichtig behandelt hat.
3. Der hinsichtlich der laufenden Mietzahlungen abgegebene Verzicht auf die Steuerbefreiung der Mietumsätze hat keine Auswirkung
auf die vereinnahmten Vorauszahlungen, wenn durch diese eine neue Rechtsposition in der Zukunft (Nutzungsrecht in der Anschlussmietzeit)
geschaffen werden soll.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 8 Nr. 48 DStRE 2013 S. 155 Nr. 3 EFG 2012 S. 1098 Nr. 11 KÖSDI 2012 S. 17974 Nr. 7 Ubg 2013 S. 194 Nr. 3 WAAAE-00439
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