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Körperschaftsteuer; | inländische Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute
Mit Schr. v. 17. 4. 2000 - IV C 6 - S 2830 - 5/00 hat das BMF ein nach dem Stand v. 28. 3. 2000 erstelltes, nach Staaten geordnetes Verzeichnis der ausländ. Unternehmen, die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland Bankgeschäfte betreiben dürfen, bekannt gemacht. Die inländ. Zweigniederlassungen dieser Unternehmen sind nach § 45 Abs. 1 Satz 3 KStG und Abschn. 99 Abs. 9 KStR zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare KSt und KESt berechtigt, soweit die in § 44 Abs. 1 KStG bezeichnete Leistung für Rechnung der ausschüttenden Körperschaft von der inländ. Zweigniederlassung erbracht worden ist.