BFH - X R 44/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 357 Abs 1 Satz 4, AO § 357 Abs 3, BGB § 133
Rechtsfrage
Auslegung eines Einspruchs: Kann ein Einspruch, der sich formell gegen den Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, materiell aber (zunächst) nur gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags richtet, auch als Einspruch gegen die Einkommensteuer (nach Ablauf der Einlegungsfrist begehrter Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage) ausgelegt werden? - Ist insoweit auf die Begründung des Einspruchs abzustellen oder dem Einleitungssatz des Rechtsbehelfsschreibens entscheidende Bedeutung beizumessen?
Divergenz zu BFH-Urteilen VI R 12/05 (BStBl II 2009, 116) und X R 51/06 (BStBl II 2009, 892)?
Auslegung; Einspruch; Zulässigkeit
Fundstelle(n):
TAAAE-00385