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BFH  - XI R 50/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a

Rechtsfrage

Unterbrechung der Berufsausbildung: Kein Kindergeld für ein Kind, das während seiner Berufsausbildung zeitweise wegen der vorsätzlichen Begehung einer Straftat inhaftiert ist? - Kommt es darauf an, ob das Kind mit der Begehung der Straftat willentlich eine Ursache für die Ausbildungsunterbrechung gesetzt hat bzw. diese billigend in Kauf genommen hat?

Ausbildung; Berufsausbildung; Kindergeld; Unterbrechung

Fundstelle(n):
YAAAE-00379

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