Ist durch die Auszahlung des Kindergeldes ab Juni 2000 ohne besonderen Bescheid für den Zeitraum vor der Auszahlung ein Kindergeldanspruch bestandskräftig abgelehnt worden? - Ist Festsetzungsverjährung für die Zeiträume vor Juni 2000 eingetreten, da über den Antrag vom --nach Erteilung der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung am -- mit dem Kenntnisstand des Jahres 2000 in vollem Umfang entschieden wurde?
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