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BFH  - VI R 66/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst b

Rechtsfrage

Kann ein Zeitraum von fünf bis sechs Monaten zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn des Grundwehrdienstes als Übergangszeit i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG gewertet werden?

Kind; Kindergeld; Übergangszeit; Wehrdienst

Fundstelle(n):
VAAAE-00341

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