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BFH  - VII R 25/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: StromStG § 9, StromStG § 2 Nr 2a, StromStG § 2 Nr 3, StromStV § 9 Abs 2, StromStV § 15, AO § 131 Abs 2 Satz 1 Nr 1

Rechtsfrage

Widerruf einer nach § 9 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 StromStG erteilten Erlaubnis für die Herstellung von Ersatzbrennstoffen aus unsortierten Abfällen.

Fehlt den Ersatzbrennstoffen die Sekundärrohstoffqualität, weil sie nicht Bestandteil der neuen Produkte werden (Stofferhaltung)?

(Klasse 90.02 bzw. 37.20 WZ 2003).

Erlaubnis; Produzierendes Gewerbe; Stromsteuer

Fundstelle(n):
MAAAE-00331

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