Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 2/2012 S. 88

Berücksichtigung von Krankengeld beim Bezug von (aufstockendem) Hartz IV

Der Erwerbstätigenfreibetrag i. S. des § 30 SGB II ist grds. nicht vom Krankengeld als Entgeltersatzleistung in Abzug zu bringen. Das Krankengeld ist außerdem in tatsächlich geleisteter Höhe (netto) als Einkommen bei der Berechnung von aufstockendem ALG II zu berücksichtigen. Die Entgeltersatzleistung wird nicht um einen Erwerbstätigenfreibetrag bereinigt (§ 30 SGB II). Dagegen sind Freibeträge auf Einkom-men (i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II i. d. F. bis ), insbesondere die mit der Erzielung des Einkommens verbun-denen notwendigen Ausgaben nach § 11 Satz 1 Nr. 5 SGB II, auch vom Krankengeld vor der Berücksichtigung als Einkom-men bei der Berechnung des ALG II abzuziehen. Wer während der Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers Krankengeld bezieht, muss sich eine in diesen Zeitraum fallende Jahressonder...