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Abgabenordnung; | Hinzurechenbarkeit eines ausländischen Betriebsstättengewinns bei gesonderter Gewinnfeststellung
Über die Hinzurechenbarkeit eines ausländischen Betriebsstättengewinns gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 AIG (§ 2a Abs. 3 Satz 3 EStG) ist, wenn die Einkünfte des inländischen Unternehmers gesondert festgestellt werden, ausschließlich im Feststellungsverfahren zu entscheiden. Das gilt auch für die Frage, ob die Hinzurechnung durch § 2 Abs. 1 Satz 4 EStG — muss richtig ”AIG” heißen — (§ 2a Abs. 3 Satz 4 EStG) ausgeschlossen wird (, BFH/NV 2000, 168). •Hinweis: Im Streitfall ging es bei der unbeschränkt stpfl. Gesellschafterin (Klin.) einer inländischen KG, die in der Schweiz eine Betriebsstätte unterhielt, im ESt-Verfahren für den VZ 1994 um die Frage, ob die Nachversteuerung des noch nicht nachversteuerten schweizerischen Betriebsstättenverlustes der Jahre 1973 bis 1986 nach § 2 Abs. 1 Satz 4 AIG unterbleiben konnte. Die vorgenannte Vorschrift bestimmt, dass von einer Nachversteuerung abzuseh...