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Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils
(1) Wird der gesamte Mitunternehmeranteil eines Kommanditisten unentgeltlich übertragen, so sind gem. nrkr. NWB YAAAD-92597 (BFH-Az.: IV R 41/11) die in ihm enthaltenen Anteile an den stillen Reserven des Gesamthandsvermögens einschließlich des Geschäftswerts nur dann nicht aufzudecken – es gilt die Buchwertverknüpfung des § 6 Abs. 3 Satz 1 Abs. 1 EStG (früher: § 7 Abs. 1 EStDV) –, wenn auch sämtliche funktional wesentlichen Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens gleichfalls unentgeltlich auf den Rechtsnachfolger übertragen werden. Unabhängig von der Überführung des im Sonderbetriebsvermögen eines Kommanditisten befindlichen Grundstücks, das eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt, in ein anderes Sonderbetriebsvermögen (nicht das Sonderbetriebsvermögen de...