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IDW: Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Konsolidierungsprozesse
Der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) hat den Entwurf IDW ERS FAIT 4: Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Konsolidierungsprozesse am verabschiedet. Der HFA hat ihn am billigend zur Kenntnis genommen. IDW ERS FAIT 4 konkretisiert die aus den §§ 290-315 HGB resultierenden Anforderungen an IT-gestützte Konsolidierungsprozesse. Veranschaulicht werden die im IDW RS FAIT 1 dargestellten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen für die softwaregestützte Konzernabschlusserstellung. Dazu gehört der gesamte Prozess von der Übernahme von Reporting-Daten für Zwecke der Konsolidierung bis zu deren Auswertung in Form von Finanzberichten. Der Entwurf steht als Download auf der Internetseite des IDW (www.idw. de) in der Rubrik Verlautb...