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Versicherungsvertragsrecht | Keine Hinweispflicht auf Wegfall des Beihilfeanspruchs für mitversicherte Kinder
Die Krankheitskostenversicherung trifft keine allgemeine Hinweispflicht, bei mitversicherten Kindern von beihilfeberechtigten Versicherten eigenständig zu überwachen, ob diese bei Erreichen des 27. Lebensjahres bzw. jetzt des 25. Lebensjahres noch mitversichert sind. Die Versicherung muss den Versicherten nicht von sich aus über den altersbedingten Wegfall der Beihilfeberechtigung des Kindes informieren.