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FG Düsseldorf 27.08.1999 10 K 2890/98 Kg, IWB 6/2000

Einkommensteuer; | Auslegung des Begriffs „vorübergehende Entsendung” in der Regelung über den Anspruch auf Kindergeld

Bei einem EU-Bürger sind die Regelungen zu kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen in der VO (EWG) Nr. 1408/71 für die Auslegung des Begriffs „vorübergehende Dienstleistung„ i. S. des § 62 Abs. 2 Satz 2 EStG heranzuziehen ( - rk -, EFG, 1140). • Hinweis: Der Kl. war von seinem Arbeitgeber mit Sitz in Athen zu Dienstleistungen nach Deutschland entsandt worden. Seine Tätigkeit im deutschen Inland erstreckte sich über einen Zeitraum von 5 Jahren. Es war streitig, ob dem Kl. der Anspruch auf Kindergeld versagt werden mußte, weil es sich bei seiner Tätigkeit in Deutschland um eine „vorübergehende Dienstleistung„ i. S. von § 62 Abs. 2 Satz 2 EStG handelte. Das FG hat das verneint und dem Kl. das Kindergeld zugestanden. Der Begriff der vorübergehenden Entsendung sei im ESt-Recht nicht def...