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FG Baden-Württemberg 04.10.1999 12 K 69/97, IWB 6/2000

Einkommensteuer; | Umfang der Steuerpflicht bei Lebensmittelpunkt im Ausland

Bei mehreren Wohnsitzen im In- und Ausland ist zur Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abzustellen (FG Baden-Wü., Außensen. Stuttgart, Urt. v. - 12 K 69/97, EFG 2000, 72). •Hinweis: Der Kl., ein Textilingenieur, begab sich 1963 nach Abschluss seiner Ausbildung nach Hongkong und baute sich dort eine berufliche Existenz auf. Dort heiratete er im Jahre 1965 eine in Hongkong aufgewachsene Chinesin. In Deutschland gehört dem Kl. seit 1978 ein Mehrfamilienhaus, dessen Wohnung im ersten Stock den Eheleuten bei ihren Inlandsaufenthalten als Bleibe dient. Die Eheleute leben überwiegend in Hongkong und hielten sich nach ihren Angaben im Streitjahr lediglich 59 Tage im Inland auf, in 1995 75 Tage und in 1997 68 Tage. Das FG hat nach § 8 AO einen inländischen Wohnsitz de...